Haben Sie ein Haus Baujahr 1993 oder älter?
Dann prüfen Sie doch einmal das Alter Ihrer Öl- und Gasheizung.
Denn die aktuellen Regelungen der Bundesregierung besagen,
Öl- und Gasheizungen die älter als 15 – 20 Jahre sind, entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, sowohl was den Energieverbrauch als auch die Schadstoffemissionen betrifft.
Demnach sollen veraltete und ineffiziente Öl- und Gasheizungen durch effizientere Heizungen ausgetauscht werden.
Aber welche Öl- und Gaskessel betrifft das genau?
Eine Austauschpflicht betrifft alle Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die nach dem 01.02.2022. Ihr Haus übernommen haben. Auch Erben die nach dem genannten Stichtag geerbt haben sind von der Regelung betroffen.
Heißt unterm Strich…Sie sind im Besitz einer Immobilie vor dem Stichtag? Dann können Sie Ihre alte Ölheizung behalten.
Es wird im Gebäudeenergiegesetz festgelegt:
Öl- und Gaskessel die…
…müssen ausgetauscht werden.
Informieren Sie sich auch gerne zu dem Thema auf der Seite www.vdiv.de