Heizkostenverteiler sind Geräte, die an den Heizkörpern von Wohnungen angebracht werden, um den Verbrauch von Heizenergie zu messen. Die gemessenen Verbrauchswerte werden dann genutzt, um die Heizkosten zu berechnen und fair zwischen den Mietern aufzuteilen. Heizkostenverteiler werden meist von Vermietern oder Hausverwaltungen eingesetzt.
Die Heizkostenverteiler erfassen die Wärmemenge, die an den Heizkörpern abgegeben wird, und berücksichtigen dabei auch Faktoren wie die Raumtemperatur und die Heizdauer. Diese Informationen werden dann aufgezeichnet und können später für die Erstellung der Heizkostenabrechnung verwendet werden. So können die Heizkosten genau auf die einzelnen Mieter verteilt werden.
Es gibt verschiedene Arten von Heizkostenverteilern, darunter mechanische und elektronische Geräte. Mechanische Heizkostenverteiler arbeiten mit einer Flüssigkeit, die sich bei Erwärmung ausdehnt und so den Verbrauch misst. Elektronische Heizkostenverteiler hingegen nutzen Sensoren, um die Temperatur und den Verbrauch zu erfassen.
Wichtig und unbedingt zu beachten ist, dass die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie vorsieht, dass unter anderem, neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden.
Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass Vermieter den Mietern in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, ab dem Inkrafttreten der Verordnung mindestens zweimal im Jahr Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese während der Heizperiode mindestens monatlich bereitgestellt werden.
Darüber hinaus macht die Richtlinie Vorgaben dazu, welche Mindestinformationen die Gebäudeeigentümer den Nutzenden – unabhängig von der Art der Zähler oder Heizkostenverteiler – mit den Abrechnungen zur Verfügung stellen müssen.