Laut WEG - Reform können Wohnungseigentümer, einzelnen Eigentümern, die online Teilnahme an einer Präsenz Eigentümerversammlung ermöglichen.
Hierfür ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig.
Eine ausschließlich online geführte Eigentümerversammlung, sieht das Gesetz bis jetzt nicht vor.
Dies soll sich nun ändern.
Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums soll wie folgt lauten:
Entwurf für einen neuen § 23 Abs. 2a WEG:
Das OSL Team ist auf diese Neuerung vorbereitet. Alle technischen Voraussetzungen sind bereits gegeben.
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