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Anstieg der Warmnebenkosten ist Hauptursache für höhere Gesamtmieten
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Schon gewusst

Mit Änderung des WEG-Gesetzes vom 01.12.2020 haben sich viele Dinge für die Eigentümer vereinfacht.

So gibt es zum Beispiel neue Regelungen für die Eigentümerversammlungen.

 

  • Eigentümerversammlungen sind, unabhängig der anwesenden Teilnehmerzahl, generell beschlussfähig.

 

  • Einladungen können jetzt in schriftlicher Form auch per E-Mail erfolgen.

 

  • Die Einberufungsfrist wurde von zwei auf drei Wochen verlängert

 

  • Eine Versammlung kann nun auch durch die Eigentümer selbst einberufen werden, sollte es dem Verwalter oder Beiratsvorsitzenden nicht möglich sein

 

  • Eine Teilnahme im online Verfahren ist nun ebenfalls möglich, solange eine Präsenzveranstaltung parallel stattfindet.
OSL Immobilien GmbH

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