Anstieg der Warmnebenkosten ist Hauptursache für höhere Gesamtmieten
Januar 4, 2023Wir sind für Sie da!
Januar 19, 2023
Mit Änderung des WEG-Gesetzes vom 01.12.2020 haben sich viele Dinge für die Eigentümer vereinfacht.
So gibt es zum Beispiel neue Regelungen für die Eigentümerversammlungen.
- Eigentümerversammlungen sind, unabhängig der anwesenden Teilnehmerzahl, generell beschlussfähig.
- Einladungen können jetzt in schriftlicher Form auch per E-Mail erfolgen.
- Die Einberufungsfrist wurde von zwei auf drei Wochen verlängert
- Eine Versammlung kann nun auch durch die Eigentümer selbst einberufen werden, sollte es dem Verwalter oder Beiratsvorsitzenden nicht möglich sein
- Eine Teilnahme im online Verfahren ist nun ebenfalls möglich, solange eine Präsenzveranstaltung parallel stattfindet.