Barrierefreier Aus- und Umbau
Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektroauto
Maßnahmen zum Einbruchschutz
Glasfaseranschluss
Diese vier Umbaumaßnahmen wurden mit der Reformierung des WEG-Gesetzes für Eigentümer:innen vereinfacht.
Umbaumaßnahmen können nun jederzeit von einzelnen Miteigentümer:innen durchgeführt werden. Jedoch nur, wenn diese die Kosten selbst tragen.
Bei Umsetzung der Umbaumaßnahmen durch die Gemeinschaft, ist nach wie vor ein Beschluss der Eigentümerversammlung zwingend notwendig.
Eine Vereinfachung gibt es hier jedoch. Bei Beschlüssen, die die Modernisierung oder auch Sanierung des Gemeinschaftseigentums betreffen, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
Durch die Vereinfachung des Gesetzes, erhofft man sich, dass mehr Gemeinschaften die Umsetzung von energetischen Modernisierungen anstreben und einzelne Eigentümer:innen sich nicht in den Weg stellen können.