Auslaufendes Leitungswasser, ein Streit mit dem Mieter, Dachlawinen, ein Brand in der Einbauküche, herabfallende Ziegel oder ein Sturm.
Dies sind alles Gefahren die Eigentümer oder Vermieter tragen und die eine finanzielle Gefahr darstellen.
Eine umfangreiche Absicherung ist daher das A und O.
Eigentümer und Vermieter sichern sich für folgende Gebäudeschadenssituationen ab:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Hagel
- Leitungswasser (Rohrbruch, Nässeschäden Frost)
- Sturm (ab Windstärke 8)
Haus- und Grundbesitzer haften voll für Schäden, die von Ihrem Haus oder Grundstück ausgehen und durch die Anwohner und Passanten zu Schaden kommen.
Zum Beispiel:
- der Gehweg wurde nicht vom Schnee bzw. nassen Laub befreit
- der Hauseingang ist schlecht beleuchtet
- ein Ziegel hat sich vom Dach gelöst
Unter „Hausrat“ versteht man alle Gegenstände, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden und die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen.
Zu empfehlen ist diese Versicherung für möblierte Wohnungen. Bei unmöblierten Mietwohnungen kommt in der Regel die Hausratversicherung des Mieters für den Schaden auf.
- Möbel
- Teppichböden
- Fenster Dekorationen
- Lampen
- Bilder
- alle technischen Geräte z.B. Waschmaschinen, Computer, Fernseher
- Geschirr
- Bekleidung
- Gardinen
- Bücher
- Nahrungs- und Genussmittel
- Bargeld und Wertsachen bis zu einem gewissen Betrag
Eine Vermieterrechtsschutzversicherung kann nur in Zusammenhang zu einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Sie schützt den Vermieter vor hohen Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Dies kann folgende Gründe haben:
- eine Mieterhöhung
- eine Eigenbedarfskündig
- Rückzahlung einer Kaution
- ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung